Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Bezeichnung Wert
Titel
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Untertitel
über 900 Tipps zur Vermeidung kostspieliger Irrtümer mit 80 Mustervorlagen für die betriebliche Praxis
Verfasserangabe
Dr. Thomas Rauch
Medienart
Sprache
Person
Auflage
20. Auflage
Verlag
Ort
Wien
Jahr
Umfang
XXIX, 958 Seiten
ISBN10
3-7073-4310-3
ISBN13
978-3-7073-4310-6
Schlagwort
Annotation
Angaben aus der Verlagsmeldung Arbeitsrecht für Arbeitgeber : Über 900 Tipps zur Vermeidung kostspieliger Irrtümer mit 80 Mustervorlagen für die betriebliche Praxis / von Thomas Rauch Kostspielige Irrtümer im Arbeitsrecht vermeiden Ob Kündigung, Arbeitsvertrag, Karenz oder Entgeltfortzahlung bei Krankheit – das Arbeitsrecht ist Ihr Partner, wenn Sie als Arbeitgeber Ihre Rechtsposition sichern wollen. Was dieser Partner alles für Sie tun kann, erfahren Sie in ”Arbeitsrecht für Arbeitgeber“. Neben den wichtigsten Bereichen des Arbeitsrechts finden sich mehr als 900 wertvolle Tipps, um teure Fehler zu vermeiden, sowie Textvorlagen zum Download für Erklärungen und Vereinbarungen. Neuerungen in der 20. Auflage: Änderungen und Spezialregelungen aufgrund der Coronakrise (Sonderbetreuungszeit mit Rechtsanspruch, Risikogruppe, Schutz nach § 3a MSchG, Quarantäne, General-KV-Corona-Test etc.) Neue gesetzliche Regelungen zum Home-Office Änderungen zum BAG (Lehre in Teilzeit etc.) Fachkräfte-VO 2021 Wegen etlicher wichtiger Entscheidungen der Höchstgerichte (z. B. zu den Themen Krankenstandsjahr bei Übergang des Lehrverhältnisses in das Arbeitsverhältnis eines Angestellten, Anwendung des ”richtigen“ KV, ”Umwandlung“ eines unentschuldigten Fernbleibens in Urlaub, Fehlverhalten in der Freizeit als persönlicher Kündigungsgrund, GPS-Ortungssystem und BV, Schmerzengeld wegen unberechtigter Entlassung) wurden zahlreiche Abschnitte überarbeitet bzw. zur Gänze neu formuliert. Ebenfalls enthalten: Entscheidungszitate unter Angabe der Geschäftszahlen – damit belegen Sie Ihre Rechtsauffassung im Gespräch mit Mitarbeitern und dem Betriebsrat, was Sie als Arbeitgeber stärkt. Mit diesem Werk werden kostspielige Fehler und Mängel vermieden.
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